Bundes- und Landesverband der Lebenshilfe
Wie die Lebenshilfe entstand
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. wurde 1958 in Marburg (Hessen) gegründet. Zu dieser Zeit erhielten Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland kaum Unterstützung und waren gesellschaftlich weitgehend ausgegrenzt. Eltern, Fachleute und der Pädagoge Tom Mutters schlossen sich zusammen, weil sie die Lebensbedingungen ihrer Kinder nicht länger hinnehmen wollten.
Ziel der Initiative war es, Menschen mit Behinderung ein Leben in Würde, Sicherheit und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Aus dieser Elterninitiative entwickelte sich ein bundesweiter Verband, der heute zu den wichtigsten Organisationen der Behindertenhilfe gehört.
Die Lebenshilfe setzte früh auf Förderung, Teilhabe und gesellschaftliche Anerkennung – lange bevor diese Begriffe im deutschen Sozialrecht verankert waren. Im Laufe der Zeit entstanden zahlreiche Einrichtungen und Dienste: Frühförderstellen, Wohnangebote, Werkstätten, Beratungsstellen und familienunterstützende Angebote.
Später kamen Betreuungsvereine der Lebenshilfe hinzu, um Menschen mit Behinderung auch im Bereich der gesetzlichen Betreuung professionell zu unterstützen. Diese Vereine verbinden die Werte der Lebenshilfe mit den Anforderungen des modernen Betreuungsrechts und begleiten sowohl betreute Menschen als auch ehrenamtliche Betreuer.
Werte und Leitbild der Lebenshilfe
Die Lebenshilfe verfügt über ein klares Leitbild, das sich durch alle Bereiche ihrer Arbeit zieht:
Der Mensch mit geistiger Behinderung bestimmt das Handeln der Lebenshilfe.
Eltern, gesetzliche Betreuer und Angehörige sind der Lebenshilfe wichtig.
Ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuer arbeiten konstruktiv und partnerschaftlich miteinander. Ziel dieser Arbeit ist die Selbstbestimmung der Menschen mit geistiger Behinderung.
Als Interessenverband vertritt die Lebenshilfe die Belange der Menschen mit geistiger Behinderung, ihrer Eltern, gesetzlichen Betreuer und Angehörigen gegenüber Staat und Gesellschaft.
Als Dienstleistungsunternehmen stellt sich die Lebenshilfe der Qualitätskontrolle.
Die Zusammenarbeit auf Orts-, Kreis-, Landes- und Bundesebene beruht auf dem Subsidiaritätsprinzip.
Diese Grundsätze prägen auch die Arbeit der Betreuungsvereine der Lebenshilfe.
Arbeitsfelder und Angebote der Lebenshilfe
Die Lebenshilfe ist heute in vielen Bereichen aktiv. Dazu gehören unter anderem:
Frühförderung und Bildung
Frühförderstellen
Entwicklungsbegleitung
Beratung für Eltern
Wohnen und Alltag
Ambulant betreutes Wohnen
Besondere Wohnformen
Unterstützung im Haushalt und Alltag
Arbeit und Beschäftigung
Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)
Tagesförderstätten
Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote
Familienunterstützende Dienste
Freizeitangebote
Assistenzleistungen
Entlastungsangebote für Angehörige
Beratung und Betreuung
Betreuungsvereine
Sozialberatung
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
Selbstvertretung
Beteiligung von Menschen mit Behinderung an Entscheidungen
Selbstvertretungsgruppen wie „Mensch zuerst“
Politische Interessenvertretung
Einsatz für Inklusion
Barrierefreiheit
Verbesserungen im Sozial- und Betreuungsrecht
Schutz und Prävention
Schutzkonzepte gegen Gewalt
Präventionsarbeit
Stärkung persönlicher Rechte
Die Rolle der Betreuungsvereine innerhalb der Lebenshilfe
Betreuungsvereine der Lebenshilfe sind ein wichtiger Bestandteil des Gesamtverbands. Sie:
beraten ehrenamtliche Betreuer
übernehmen gesetzliche Betreuungen
unterstützen Angehörige
fördern die Selbstbestimmung der betreuten Menschen
arbeiten eng mit anderen Diensten der Lebenshilfe zusammen
Damit tragen die Betreuungsvereine dazu bei, dass Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen – rechtlich, sozial und persönlich.